| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 22.12.1998, zuletzt geändert am 20.12.2001 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Zwischen der Firma Kespret & Lang AG Moers und der Firma S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH mit dem Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des AG Münster unter HR B 5156, ist mit Datum vom 20.12.2001 ein Vertrag über die Errichtung einer Typischen Stillen Gesellschaft abgeschlossen worden. Die Firma S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH leistet gemäß § 3 des Vertrages eine stille Einlage von 206.000,00 Euro und erhält gemäß § 6 auf ihre geleistete Einlage eine von jeweiligen Geschäftsergebnis unabhängige Gewinnvergütung von 6 % p. a. Darüber hinaus erhält die S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH von dem in Abs. 3 genannten Gewinn eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Anteils der Stillen Beteiligung der S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH am gesamten maßgeblichen Eigenkapital der Kespret & Lang AG in diesem Sinne besteht aus dem Grundkapital zuzüglich Stiller Beteiligungen. Die Gewinnbeteiligung ist auf maximal 9 % p. .a. der geleisteten Einlage der S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH grenzt; sie ist 10 Tage nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig, spätestens jedoch acht Monate nach dem Bilanzstichtag. Zum Ende der ersten Befristungszeitraumes gemäß § 4 Satzung 1 (31.12.2004) erhält die S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH eine einmalige Vergütung auf die dann geleistete Einlage (Endvergütung). Die Endvergütung beträgt 27 % der zu diesem Zeitpunkt geleisteten Einlage; im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung in Folge einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 12 dieser Vereinbarung entsteht der Anspruch auf die Endvergütung pro rata temporis. Auf diese Endvergütung werden Zahlungen angerechnet, die die Kespret & Lang AG gemäß § 6 Abs. 2 als Gewinnbeteiligung erbracht hat. Zusätzlich erhält die S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH zum Ende des zweiten Befristungszeitraumes eine Vergütung in Höhe von 9 % p. a. auf ihre dann geleistete Einlage, wenn die Stille Gesellschaft über den ersten Befristungszeitraum hinaus fortgesetzt wird. Auch auf diese Vergütung werden Zahlungen angerechnet, die die Kespret & Lang AG gegebenenfalls gemäß § 5 Abs. 2 als Gewinnbeteiligung erbracht hat. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 05.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 3482 Amtsgericht Moers getreten. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Satzung Blatt 8 - 16 Sonderband |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Beschluss Blatt 121 Sonderband |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Hauptversammlung vom 15.08.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 14 Abs. (1) 1) (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 18 (1) (Jahresabschluss, Lagebericht) beschlossen. |
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