Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und Vertretung bei Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei der Opheis Vermietungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Geldern, die zum Gegenstand des Unternehmens das Verwalten von Vermögen, insbesondere das Halten, Vewalten und Vermieten von Grundbesitz nebst aufstehender Gebäude, insbesondere Hallen, auch als Leasingnehmer, hat. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck ganz oder teilweise zu pachten.