Handelsregister B des Amtsgerichts Kleve
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4230
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hans J. Cronenberg
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Wachtendonk
c)
Die für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewebliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich verteten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Schmitz, Herbert, Steuerberater, Straelen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1996, zuletzt geändert am
25.06.1997
a)
18.05.2004
van Bernum
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.01.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
1676 Amtsgericht
Geldern getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 - 17 Sonderband
2
a)
EUREGIO TREUTAX GmbH Treuhand-
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2004 hat eine
a)
18.10.2004
Abruf vom 06.04.2024
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Nummer der Firma:
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HRB 4230
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
und Steuerberatungsgesellschaft
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma)
und 14 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma
beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2004 hat eine
weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1
(Firma) und mit ihr die erneute Änderung der Firma
beschlossen.
Gallasch
b)
Beschluss Blatt 36-37R,
46-47R Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 38-44, 48-54
Sonderband
Abruf vom 06.04.2024