Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art, insbesondere aa) Entwicklung von Hard- und Softwareprodukten, bb) Beratung von anderen Unternehmen auf allen Feldern des Einsatzes von Software und Informationssystemen, cc) Durchführungen von Schulung auf allen Feldern der elektronischen Datenverarbeitung, b) Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten, c) Betrieb von Online-Plattformen und Webseiten