Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen alller Art als Versicherungsvertreter im Sinne einer Mehrfachagentur unter Beachtung der Genehmigungspflicht gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Unternehmensberatung. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die Vermittlung sowie Durchführung von Mietkauf- und Leasinggeschäften jeglicher Art, ausdrücklich ausgenommen ist die Arbeitsvermittlung. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme der Verwaltung, Steuerung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften, einschließlich der Möglichkeit einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an diesen Gesellschaften, sowie der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz