Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen. Bei Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen sind die Geschäftsführer ferner vollständig von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung insbesondere bei Grundbesitz haltenden Gesellschaften. Erwerb und Verkauf von Grundstücken aller Art, Erschließung und Bebauung von Grundstücken, sowie Vermietung und Verpachtung bebauter und unbebauter Grundstücke und Vermittlung derselben.