Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann einzeln zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, so dass er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten kann.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere die Verwaltung, Vermittlung und Betreuung von Immobilien sowie die Durchführung von Hausmeister- und infrastrukturellen Services. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu Finanz- und Versicherungsthemen an, einschließlich typischer privater und gewerblicher Versicherungen sowie Finanzierungslösungen