Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung und Wahrnehmung von Sortenschutzrechten gemäß dem deutschen Sortenschutzgesetz (SortG) sowie einschlägiger europäischer und internationaler Vorschriften, Erteilung von Lizenzen zur Nutzung geschützter Pflanzensorten an Dritte, insbesondere an Vermehrer, Überwachung der Lizenznutzung und Einziehung von Lizenzgebühren sowie alle mit dem vorstehend genannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten