Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung als Komplementärin ein-schließlich Übernahme der Komplementärhaftung oder als Kommanditistin an der im Bereich Handel mit Tiefkühl-Lebensmitteln sowie sonstigen Pro-dukten der bofrost*-Unternehmen sowie Bereitstellung und Ausführung von damit verbundenen Dienstleistungen aller Art tätigen bofrost* Vertriebs LXXXVIII GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (in dieser Satzung auch "Kommanditgesellschaft" genannt) sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft als Komplementärin oder als geschäftsführende Kommanditistin