Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Betrieb von Restaurants, insbesondere im Bereich der Systemgastronomie, sowie Handel mit Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln, sofern hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist - Beteiligung an Unternehmen mit oben genanntem Geschäftszweck, insbesondere Eröffnung und Betrieb von gastronomischen Betrieben und Schnellrestaurants mit qualitativ hochwertigem Angebot - Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften und anderen Unternehmen - Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln zu Speisen und deren Verkauf, sowie Handel mit Getränken - Handel mit importierten, gekauften oder selbst hergestellten Lebensmitteln - Betrieb eines Restaurants, Bistros und einer Bar mit dazugehöriger Außengastronomie, Catering- und Partyservice sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events, einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen