Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Beteiligung an anderen Gesellschaften, einschließlich sämtlicher mit der Holdingeigenschaft verbundenen Tätigkeiten wie Zentrale Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen, sowie die Koordination der Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt mit anderen Unternehmen Verträge, insbesondere Betriebsführungsverträge abzuschließen, und - Verwaltung, Vermittlung und Verkauf von Immobilien, sowie Durchführung aller Art von Geschäften, die mit der Verwaltung, der Vermittlung und dem Verkauf von Immobilien in Zusammenhang stehen