Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
spezielle Ambulante außerklinische Intensivpflege durch Erbringung von ambulanten, medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen bei Patienten, insbesondere deren Beatmung sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen dienen der Ergänzung des bestehenden Vertragsangebots, insbesondere der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Dabei können die Leistungen der Gesellschaft als additiv unterstützende Teilversorgung oder Vollversorgung erbracht werden.