Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Arbeitsnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Dienstleistungen und Beratungen (Keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung) im Zusammenhang mit Logistik, insbesondere Lagerlogistik, Lagerung, Transport; Import und Export und Handel insbesondere mit Elektronikartikeln und Holz und Gegenständen aus Holz und Pflanzen sowie Düngemitteln; Verlegung von Glasfaserkabeln ohne Anschlussarbeiten, Erdarbeiten und Baggerarbeiten, Hausmeisterservice, Garten- und Landschaftsbau