Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Erbringung und/oder Organisation von Logistik- und Transportdienstleistungen einschließlich der Erbringung und/oder Organisation von Liefer- und Kurierdiensten im In- und Ausland, - entgeltliche und unentgeltliche Bereitstellung von Lagerraum, - Durchführung von Finanzierungsvermittlungen für andere Unternehmen und natürliche Personen und Bereitstellung dazu erforderlicher Sicherheiten, aber auch eigene Kredittätigkeiten, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz, Gesellschaftsbeteiligungen und beweglichem Eigentum, wozu auch Wertpapiere, Anleihen und sonstige Wertdokumente gehören