Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere, jeweils unmittelbar und mittelbar, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien aller Art sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Geschäfte (bspw. Vermietungen und Verpachtungen und Finanzierungen), - der Erwerb, die Veräußerung sowie Verwaltung von Beteiligungen gleich welcher Art und sonstiger Vermögensgegenständen einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängender Aktivitäten sowie - die Verwaltung von eigenem Vermögen.