Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art, insbesondere aa) Angebot diverser Dienstleistungen im Bereich des Praxismanagements für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren, einschließlich Übernahme der Terminkoordinierung mit Patienten durch Bereitstellung eines Callcenters, Abrechnungsberatung und Abrechnungsservice und allgemeine Beratungsdienstleistungen, bb) Verwaltung von Immobilien, insbesondere An- und (Unter-)Vermietung von Gewerbe- und Wohnraum, b) Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art, insbesondere mit Schutzkleidung, Schutzmasken, Schutzbrillen und medizinischem Gerät, c) Halten und Verwalten von Vermögenswerten aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung