Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Import und Export von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen im weitesten Sinne des Wortes. Weiterhin der Betrieb eines allgemeinen Groß- und Einzelhandelsunternehmens für den Import und Export von food und non-food Produkten sowie die Vermittlung von Gütertransport und Logistik. Die Gesellschaft leistet dabei die notwendige Unterstützung und Beratung für diesbezügliche Informationstechnik und kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.