Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Reparatur und Vertrieb von Fahrzeugbereifungen (PKW/LKW), Groß- und Einzelhandel mit Fahrzeugen, Fahrzeugzubehör und Ersatzteilen sowie Verbrauchs- und Gebrauchsgütern dieser Art sowie deren Vermittlung; Erbringen von Dienstleistungen auf dem Fahrzeugsektor, vor allem Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Pannenhilfsdiensten für PKW/LKW, Erbringung von Fahrdienstleistungen. Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Verwalten und Veräußerung von Vermögensgegenständen auf eigene Rechnung, insbesondere von Immobilien, sowie alle damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Diesbezügliche erlaubnispflichtige Tätigkeiten gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens