Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beratung von Unternehmen im Bereich des Qualitätsmanagements, Datenschutzes, IT-Sicherheit, Energie- und Umweltmanagement, Prozessmanagement, Marketing sowie hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Fragestellungen. Ferner die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Auditierung und Zertifizierung. Außerdem die Erbringung von Fulfillment-Dienstleistungen für Dritte sowie Beratung in diesem Bereich, und die Organisation und Durchführung von Schulungen und Seminaren. Ferner wird die Geschäftsführung für Dritte und Beratung bei der Besetzung offener Stellen angeboten