Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, beispielsweise die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Personengesellschaften, auch ohne Kapitalbeteiligung. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Servicedienstleistungen im Rahmen der Vermietung eigener und fremder Immobilien, der Handel mit Möbeln, Dekorations- und Einrichtungsgegenständen sowie die Stromerzeugung und -beschaffung sowie der Handel mit Strom und Wärme inclusive Contracting. Tätigkeiten nach § 34c GewO sind der Gesellschaft untersagt. Die Gesellschaft ist ausdrücklich berechtigt, die vorgenannten Aktivitäten mittels Fremdkapitals zu finanzieren.