Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vertrieb von Markenprodukten und Eröffnung von Shopping-Centers, Betrieb von Im-Export und Grosshandel internationaler Möbel und Heimtextilien; Planung, Support und Durchführung von Veranstaltungen, Messen, Werbe- und Promotion-Aktionen sowie Verkaufsförderungsmaßnahmen. Vermarktung von neuen Ideen sowie Erbringung von Marketing- und Beratungsdienstleistungen aller Art. Handel und Vermittlung für Waren aller Art, sowohl auf eigene oder fremde Rechnung im In- und Ausland tätigen.