Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie die Übernahme der Rechtsstellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Personengesellschaften, insbesondere bei der mit Sitz in Sonsbeck gegründeten iQuin GmbH & Co. KG 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ähnliche Geschäfte durchzuführen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art überneh¬men, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.