Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer allein vertreten. Die Gesellschafter können Geschäftsführer allgemein oder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.