Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Online Marketing Dienstleistungen aller Art, Technologien im Bereich Bounce-Management und Künstlicher Intelligenz, Erbringung von Dienstleistungen im IT Bereich sowie Entwicklung und Vermarktung von Software, Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Betrieb und Vertrieb von digitalen und analogen Informations-, Präsentations-, Kommunikations- und Organisations-Systemen jeglicher Art sowie Erbringung von Internet- und Vertriebsdienstleistungen aller Art