Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beratung, Planung und Umsetzung im Bereich Klima-, Lüftungs- und Regelungstechnik (nachstehend: KLR), der Handel mit KLR, ferner die Forschung und Entwicklung von KLR sowie die Wartung, der Service und die Reparatur von KLR. Die Gesellschaft ist ferner zum An- und Verkauf von privaten und gewerblichen Immobilien und Grundstücken befugt.