Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte und Handlungen, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Josef Janssen Besitz GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die eigene Vermögensverwaltung sowie Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz, eigenem beweglichem Anlagevermögen sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung ist