Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Betrieb einer Spedition sowie Lagerung von Waren und Gütern aller Art und Handel damit sowie im Bedarfsfalle kurzfristige Zurverfügungstellung von Personal an Konzernunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner Abschluss von Finanzierungs- oder Leasingverträgen mit Konzernunternehmen (Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen), außerdem An- und Verkauf von Immobilien, Vermietung von Immobilien, Erbringung von Beratungsdienstleistungen, An- und Verkauf von Fahrzeugen, deren Wartung und Reinigung