Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Liquidatoren gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem Liquidator Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden, auch wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind. Einzelne Liquidatoren können durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.