Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Forschungs- und Beratungszentrums, insbesondere zur Diagnostik, Therapie, Beratung, Prävention und Rehabilitation im Bereich Sprache und Kommunikation. Zum Unternehmensgegenstand gehört die Organisation und Durchführung von Lehr-, Schulungs-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Erfahrungsaustauschgruppen, Informationsständen und Workshops. Ferner entwickelt, erprobt und veröffentlicht die Gesellschaft Lehr-, Förder- und Therapiematerialien sowie wissenschaftliche Publikationen.