Handelsregister B des Amtsgerichts Kleve
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 15085
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wahrsmannshof Natur- und Umweltbildung
am Reeser Meer gGmbH
b)
Rees
Geschäftsanschrift:
Niederstraße 3, 46459 Rees
c)
Die Förderung von
Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO),
insbesondere der Natur- und
Umweltbildung. Dieser Zweck wird
verwirklicht insbesondere durch
Veranstaltungen aus den Bereichen Natur
und Umwelt, die die Gesellschaft über den
Wahrsmannshof am Reeser Meer
(Bergswick 19 in 46459 Rees) als
außerschulischer Lernort in Natur und
Landschaft durchführt. Der Betrieb dieses
außerschulischen Lernortes ist eine
Kernaufgabe der Gesellschaft. Die
Förderung der Allgemeinheit erstreckt sich
damit auch auf die Förderung des Natur-
und Hochwasserschutzes sowie der
Landschaftspflege am unteren Niederrhein
(§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), die Förderung der
Jugend- und Altenpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 4
AO) sowie die Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss
können einzelne oder mehrere Geschäftsführer
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
werden.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Werneke, Ulrich, Kleve, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2018
a)
25.01.2018
Gallasch
Abruf vom 11.12.2024