Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so kann einzelnen oder allen Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).