Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung von umweltfreundlichen Pflegeprodukten sowie deren Vertrieb, Planung, Ausführung und Betreiben von Sportanlagen jeder Art. Ferner die Entwicklung und die Vermarktung von Saatgut und Düngemittel sowie deren Herstellung. Die Entwicklung und der Vertrieb erfolgt schwerpunktmäßig in Europa. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch jede Tätigkeit, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks erforderlich und nützlich ist; ferner zur Erreichung der Vergabe von Lizenz- und Markenrechten.