Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des gemeinnützigen Schulträgers Lern- und Lebenswelt Facettenreich gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durch die Unterstützung des Schulträgers bei der Erfüllung seines gemeinnützigen Zwecks der Gründung und des Betriebes der privaten Gesamtschule als Ersatzschule, insbesondere auch als Vermieterin des Schulgrundstücks nebst Aufbauten, bei der die Gesellschaft Erbbauberechtigte sein wird. Daneben unterstützt die Gesellschaft den Träger bei der Erfüllung seines Satzungszweckes im Übrigen. Die Gesellschaft wird dem Träger die zum Betrieb der Ersatzschulen notwendige Eigenleistung zur Verfügung stellen und darüber hinaus die Geldmittel zur Verfügung stellen, die zur Erbringung der Kosten erforderlich sind, die nicht Gegenstand der Ersatzschulflnanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen sind.