Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Vermittlung von Frachten im Schüttgutbereich, die Erstellung von Logistikdienstleistungen für Unternehmen als Full-Service und zwar für folgende Bereiche: Vermittlung von Frachten im Schüttgutbereich, Durchführung von Logistikdienstleistungen als Vollservice für Unternehmen als externer Dienstleister, Durchführung von Dispositionsleistungen im Bereich der Logistikdienstleistungen für Unternehmen