Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Wohnmobilen, Wohnwagen und sonstigen Freizeitfahrzeugen, sowie deren Um- und Ausbau mit Änderung der Einrichtung insbesondere zur Anpassung an die Bedürfnisse hundebegleiteter Kunden. Weiterer Gegenstand ist der Vertriebshandel von Zubehör für die unter Nr. 1 genannten Fahrzeuge, sowie Campingzubehör aller Art.