Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Maschinen und Werkzeugen für die Landwirtschaft, insbesondere die Tätigkeit auf dem Gebiet der Mechanisierung der Landwirtschaft, Viehzucht, Schweinehaltung und Champignonkultur, einschließlich der Beratung, der Lieferung und Platzierung von, als auch der Handel mit den dafür benötigten Anlagen und Maschinen sowie Zubehör und dafür benötigtem Material.