| Gegenstand | Die Vermögensverwaltung und Vermögensberatung. Dazu gehört auch die Beratung von Unternehmern und sonstigen Vermögensträgern in Organisations-, Personal-, EDV-, Absatzwirtschaft-, Marketing-, Finanzierungs-, Investitions-, Unternehmensführungs-, Sanierungs- und Nachfolgefragen (consulting). Die Gesellschaft darf zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks Gesellschaften und Zweigniederlassungen gründen, Grundstücke, Beteiligungen, Vermögensmassen und sonstige Vermögensgegenstände, auch als Treuhänder, im eigenen und fremden Namen erwerben und verwalten, deren Betrieb, Vertretung oder Bewirtschaftung übernehmen sowie diesbezüglich Verpflichtungen eingehen (consulting investment). |