Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer oder wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis zur Einzelvertretung und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Produktion und Konzeption, der Verkauf von energiesparenden LED-Lichtkonzepten sowie Montage und Wartung von LED-Anlagen sowie die Umstellung bestehender Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik (Retrofits) für gewerbliche Kunden.