Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind dazu befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Stadtwerke Goch Netze GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB).
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen (025)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Stadtwerke Goch Netze GmbH & Co. KG.