Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Durchführung von Bauträgermaßnahmen, Errichtung von Bauwerken und Erbringung von Bauleistungen aller Art als Generalunternehmer, die Baubetreuung, der Baustoffhandel und die Vermittlung von Bauleistungen. Weiter ist Gegenstand die Vermittlung, Kauf und Verkauf von Unternehmen, Know How, Rohstoffen, Grundstücken, Immobilien und allen sonstigen materiellen und immateriellen Gütern, sowie die Vermittlung von Arbeitnehmern. Ferner ist Gegenstand der Handel mit materiellen und immateriellen Gütern aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit sie nicht genehmigungsbedürftig sind. Die Gesellschaft ist national als auch international tätig.