Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Immobilienerwerb des Seegrundstücks, Strandweg 2 in 41334 Nettetal, des Wohnhaus, Halle und Restaurant Breyeller Straße 105a und 105b in 41334 Nettetal und des Einfamilienhauses Strandweg 1 in 41334 Nettetal, des Amtsgerichts Nettetal, Gemarkung Lobberich, Blatt 476A, Flur 32, Flurstücke 950, 951, 1100, sowie die Entwicklung der vorbezeichneten Immobilien und deren Vertrieb.