Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer (Director) vertreten. Falls die Gesellschaft nur über einen Director verfügt, entscheidet dieser allein über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Falls die Gesellschaft über mehr als einen Director verfügt, wird die Gesellschaft durch jeweils zwei Directoren gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Directoren jeweils die Alleinvertretungsberechtigung für die Gesellschaft erteilen.
Gegenstand der Zweigniederlassung ist die Projektentwicklung, Bauplanung und Baubetreuung von Bauvorhaben aller Art sowie Im- und Export von Baumaterialien