Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer oder wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vertretung ausländischer Herstelle von RF- und HF-Elektronik-Komponenten und Zubehör im Europäischen Raum insbesondere in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien.