Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können bestimmten Geschäftsführern die Befugnis einräumen, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und bestimmte Geschäftsführer und Liquidatoren von den Beschränkungen aus 181 BGB befreien.