Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - die Vermittlung von Versicherung gem. § 34 d GewO; - die Erbringung von Finanzdienstleistungen gem. § 34 c GewO, wobei die Gesellschaft Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung erbringt, beschränkt auf Anteile an Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) sowie - die Übernahme der Vollhaftung, der Vertretung und der Geschäftsführung von Unternehmen gleichen Zwecks.