Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Geschäftsführung und Vertretung der KERWO Grundbesitz GmbH & Co. KG (im folgenden auch "Hauptgesellschaft" genannt) mit dem Sitz in Kleve als deren persönlich haftende Gesellschafterin, und zwar ohne das Recht oder die Pflicht zur Leistung einer Einlage in die Kommanditgesellschaft. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen und fremden Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Sachanlagen.