Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat sie nur einen Geschäftsführer, so wird sie durch diesen allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem, mehreren oder allen die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilen, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder sämtliche Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der Haftung und der Komplementärstellung in der ID Immobilie Weeze Duo UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, die in der Gemeinde Weeze Grundstücke erwirbt, diese bebaut mit einer Einzelhandelsimmobilie und diese vermietet und verwaltet.