Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Beteiligung als Komplementärin an der Regel-air Becks GmbH & Co.KG, die Übernahme ihrer Geschäftsführung sowie alle Dienstleistungen und Beratungen für die Kommanditgesellschaft mit der Firma Regel-air Becks GmbH & Co.KG, die diese jeweils für erforderlich hält.