Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit der Bewirtschaftung, der Verwaltung und der Verwertung eigenen Immobilienvermögens befassen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei der Schotte PMS Gebäude-GmbH & Co. KG.