Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die ambulante Erziehungshilfe für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der §§ 27 ff SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) sowie die Durchführung niederschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote gem. § 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 SGB XI.